Fakten
- Man rechnet bei der Bauherrschaft nicht mit Erschütterungen, obwohl im Bereich Platte die Liegenschaften auf Fels fundiert sind.
- Im oberen Bereich sind Meisselbohrungen vorgesehen.
- Es ist nicht bekannt, welche Massnahmen beim Verklemmen des Bohrers getroffen werden.
Forderungen
- Es sind Bestandesaufnahmen mit Rissprotokolle der gefährdeten Liegenschaften zu erstellen.
- Während der Bohrarbeiten sind Erschütterungsmessungen durchzuführen.
- Es ist aufzuzeigen, wie bei Bohrproblemen vorgegangen wird.